AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.04.2026 17:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24924728/

Herstellung Grünanlage Göltzschplatz und Göltzschbrücke

Notice-ID: 24924728

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rodewisch
Veröffentlicht
29.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 2026-03/ 631-1330-521-2 zu der am 27.01.2026 13:24 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3321294) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Herstellung Grünanlage Göltzschplatz und Göltzschbrücke" folgendes bekannt: Begründung zur Aufhebung des Verfahrens: Im Verlauf des Vergabeverfahrens wurde festgestellt, dass aufgrund eines Formfehlers ein nicht zutreffendes Dokument auf der genutzten Online-Vergabeplattform veröffentlicht wurde. Dieser Fehler betrifft vergaberelevante Unterlagen und kann zu einer Beeinträchtigung der Transparenz sowie der Gleichbehandlung der Bieter führen. Eine Korrektur des Fehlers innerhalb des laufenden Vergabeverfahrens ist nicht möglich, ohne gegen grundlegende vergaberechtliche Prinzipien, insbesondere den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz, zu verstoßen. Zur Wahrung eines rechtssicheren und fairen Vergabeverfahrens ist daher die Aufhebung des Verfahrens erforderlich. Die Aufhebung erfolgt ohne Zuschlagserteilung. Ein Anspruch der Bieter auf Erstattung von Aufwendungen oder auf Schadensersatz besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben. Landschaftsbau/ Außenanlagen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).