AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24931046/

Grundhafter Ausbau Gehweg Lindenhofstraße K 9072 in Kurort Hartha

Notice-ID: 24931046

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Tharandt
Veröffentlicht
30.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Tharandt; Bereich/Abteilung: Amt für Bau und Liegenschaften; Straße, Hausnummer: Schillerstraße 5; Postleitzahl: 01737; Ort: Tharandt; Land: DE; Telefon: +49 35203395120; Fax: +49 3520337452; Internet-Adresse: www.tharandt.de; E-Mail: bauamt@tharandt.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Tief- und Wegebauarbeiten e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Grundhafter Ausbau Gehweg Lindenhofstraße K 9072 in Kurort Hartha ; Straße, Hausnummer: Lindenhofstrasse; Postleitzahl: 01737; Ort: Tharandt; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Tief- und Wegebau, grundhafter Ausbau des bestehenden Gehwegs entlang der Lindenhofstraße g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 07.04.2026, Ende: 03.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3323260/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 18.02.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 31.03.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 18.02.2026, 11:10 Uhr; Ort: elektronische Angebotsabgabe; Personen, die anwesend sein dürfen: niemand t) Sicherheiten: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Bereich/Abteilung: Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Schloßhof 2/4; Postleitzahl: 01782; Ort: Pirna; Land: DE; Internet-Adresse: https://www.landratsamt-pirna.de/vergabestelle.html; Postfach: 10 02 53/54; E-Mail: vergabestelle@landratsamt-pirna.de Straßenbau,Fußwege/ Radwege

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).