AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24948482/

Erweiterung Wegebeleuchtung im öffentlichen Raum in Oelsnitz/Erzgeb. - Teilmaßnahme: Wegebeleuchtung Bürger- und Familienpark, Los 2: Elektroinstallation

Notice-ID: 24948482

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Veröffentlicht
04.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Erweiterung Wegebeleuchtung im öffentlichen Raum in Oelsnitz/Erzgeb. - Teilmaßnahme: Wegebeleuchtung Bürger- und Familienpark, Los 2: Elektroinstallation 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Straße, Hausnummer: Rathausplatz 1; PLZ: 09376; Ort: Oelsnitz/Erzgeb.; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: Oels_BA_2025_024 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 45316110-9; Art und Umfang der Leistung: Errichtung von 8 Stück Beleuchtungsmasten inkl. Verkabelung und Schalthandlungen 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Bürger- und Familienpark Oelsnitz/Erzgeb.; Straße, Hausnummer: Hinterm Hedwigschacht 15; PLZ: 09376; Ort: Oelsnit/Erzgeb.; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 23.03.-24.04.2026 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: Elektro-Müller; Straße, Hausnummer: Graben 2; PLZ: 08107; Ort: Kirchberg; Land: Deutschland 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 05.08.2026 Elektro ,Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).