AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 09:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24954092/

Austausch der Hausanschlussstationen durch iHAST - Prioliste Teil 1

Notice-ID: 24954092

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Stammdaten

Auftraggeber
ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz
Veröffentlicht
05.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz; Straße, Hausnummer: An den Stadtwerken 2; Postleitzahl: 01917; Ort: Kamenz; Land: DE; E-Mail: sekretariat@ewagkamenz.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Errichtung von Fernwärmeübergabestationen und Anschluss an die Bestandssituation e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet Kamenz; Postleitzahl: 01917; Ort: Kamenz; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Errichtung von intelligenten Fernwärmeübergabestationen und Anschluss an die Bestandssituation Leistungsklasse 2 : 31 bis 8 5 kW 12 Stück Leistungsklasse 3 : 100 bis 1 20 kW 12 Stück Leistungsklasse 4 : 130 bis 1 65 kW 11 Stück Leistungsklasse 5 : 200 bis 2 40 kW 5 Stück g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 15.04.2026, Ende: 30.09.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3326196/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 24.02.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 31.03.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 24.02.2026, 11:00 Uhr; Ort: ewag kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ - die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen entsprechend VOB/B § 16 (Zahlung) v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Angaben gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 (alternativ Nachweis der Präqualifikation). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder eine Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist den Verdingungsunterlagen beigefügt. Außerdem: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen bzw. folgende Angaben und Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen Berufsgenossenschaft und Krankenkasse; - Nachweis Berufshaftpflicht für das Jahr 2026 einschließlich einer Eigenerklärung zur Aufrechterhaltung der geforderten Haftpflichtversicherung über den gesamten Bauzeitraum. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden; Bereich/Abteilung: Referat 39; Straße, Hausnummer: Stauffenbergalle 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE Fernwärmeleitungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).