Präqualifikation / Eignungsnachweise
Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Nach § 6a VOB/A, sowie den zusätzlichen Nachweisen der Eignung wie folgt:
Bieter, die nicht Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen zusätzlich neben den Eignungsnachweisen folgendes vorlegen: -Bescheinigung des für Sie zuständigen Versicherungsträgers; schriftliche Benennung des Finanzamtes mit Anschrift und Bankverbindung, welches für die Umsatzbesteuerung des ausländischen Unternehmens zuständig ist.