AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 21:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24966332/

Unterstützungsleistung zur Begleitung der organisatorischen Neuausrichtung des Einkaufs

Notice-ID: 24966332

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Stammdaten

Auftraggeber
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Veröffentlicht
09.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
79418000-7 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Kernaufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung in Jülich. Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die JEN bei der Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen sowie in der internen Logistik den strengen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts. Die Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft (VE) verantwortet die zentrale Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen sowie die interne Logistik für den gesamten Rückbauprozess. Mit einem Team von derzeit 20 Mitarbeitenden stellt sie die Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung komplexer regulatorischer Anforderungen sicher. Kurzbeschreibung des Vorhabens Die Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft der JEN wird strategisch neu ausgerichtet. Ziel ist es, die bisherige, objektbezogene Gliederung (Material/Leistung) durch eine zukunftsfähige, moderne Einkaufsstruktur zu ersetzen, die den Anforderungen an Effizienz, Professionalisierung und strategische Steuerung gerecht wird. Beratung Neuausrichtung Einkauf

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).