AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24971720/

Rahmenvereinbarung: Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht

Notice-ID: 24971720

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Stammdaten

Auftraggeber
LMBVmbH
Veröffentlicht
10.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
79110000-8 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Titel: Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht Ort der Leistung: gemäß der zu erbringenden Leistung (Sitz der Kanzlei, Sitz des Auftraggebers, Gerichtsstand) Art und Umfang der Leistung: Rechtsdienstleistungen (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) im öffentlichen Recht (insbesondere Berg,- Wasser- und Naturschutzrecht) Aufforderung zur Angebotsabgabe Die LMBV beabsichtigt, die oben genannte Leistung zu vergeben. Die Laufzeit beträgt zunächst 2 Jahre. Beginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Die maximale Dauer (inkl. des ersten Jahres) beträgt 4 Jahre. Es ist möglich, bis zu drei Stundensätze anzubieten. In die Stundensätze sind die anfallenden pauschalen Nebenkosten (Bürokosten, Telefonkosten usw.) einzukalkulieren. Maßgeblich für die Wertung ist im Fall von unterschiedlichen Stundensätzen der höchste Stundensatz. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen im elektronischen Bieterportal unter www.einkauf.lmbv.de. Bitte reichen Sie die geforderten Erklärungen/Nachweise und das ausgefüllte Preisblatt bis zum 03.03.2026, 11:00 Uhr ein. Rechtsdienstleistungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).