AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24999378/

Pestalozzi-OS, Sanierung, Umbau und Erweiterung des Nebengebäudes, Los 01 - Baustelleneinrichtung, Vergabe-Nr.: B-2026-003.0

Notice-ID: 24999378

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Meißen
Veröffentlicht
17.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach VOB Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Stadt Meißen Markt 1 01662 Meißen Telefonnummer: +49 3521467146 E-Mail: vergabestelle@stadt-meissen.de Faxnummer: +49 3521467287 Internet: 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung Rechtsrahmen: VOB 3. Auftragsgegenstand: Pestalozzi-OS, Sanierung, Umbau und Erweiterung des Nebengebäudes, Los 01 - Baustelleneinrichtung, Vergabe-Nr.: B-2026-003.0 4. Ort der Ausführung 01662 Meißen, Pestalozzistraße 3 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: - 120 Meter Bauzaun einschl. Vorhaltung, 1 Sanitärcontainer, 200m² Baustellenverkehrsfläche Schotter, Baustrom und Baubeleuchtung, Herstellen und Vorhalten Bauwasseranschluss. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 02.07.2027 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: 11.05.2026 7. Sonstiges: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme. Das Formblatt 123 - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - ist mit Bewerbung vorzulegen, bzw. ist die PQ-Nr. anzugeben. Baustelleneinrichtungen/ Baustellensicherung/ Bauzäune

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).