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Abwärmenutzung Rauchgas RABA Erfurt-Ost, Los 2 Generalunternehmer für Planung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Rauchgaswärme-Nutzungsanlage
SWE UmweltService GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die SWE UmweltService GmbH (kurz SWE US) ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (kurz SWE) und betreibt am Standort Erfurt-Ost die Restabfallbehandlungsanlage (kurz RABA). Die RABA wurde 2006 errichtet und ist eine Kombinationsanlage aus mechanischer Behandlungsanlage (MBA), Energetischer Verwertungsanlage (EnVA) und Klärschlammtrocknungsanlage (KTA). In der RABA wird mit einem 3-Zug Kessel ein Abfalldurchsatz von 9,75 t/h thermisch verwertet. Nach dem Austritt aus dem Kessel wird das Rauchgas der RABA der Abgasreinigung zu geführt. Es erfolgt dort eine Nachbehandlung des Abgases unter dem Einsatz von Ca(OH)2 und HOK. Zur Entstaubung des Rauchgases werden Gewebefilter eingesetzt. Abschließend wird das gereinigte Rauchgas über ein Saugzuggebläse zum Schalldämpfer und Kamin geführt. Am Austritt des Saugzuges hat das Rauchgas eine Temperatur von ca. 145 °C. Die Feuerungswärmeleistung liegt bei 26 MWth. Der erzeugte Dampf wird zum Antrieb einer Entnahme-Kondensations-Turbine mit einer elektrischen Leistung von 4 MWel und zur Trocknung von Klärschlamm genutzt. Die Rückkühlung des Abdampfes erfolgt mit einem Luftkondensator (Luko). Zur Steigerung der Energieeffizienz der RABA und zur Einsparung von CO2-Emissionen soll die RABA nun um eine Anlage zur Rauchgaswärmenutzung (RGWNutz-Anlage) erweitert werden. Ein Rauchgaswärme-Übertrager soll dazu zwischen dem Saugzugaustritt und Kamineintritt Schalldämpfereintritt des Anlagenbestandes angeordnet werden, um Fernheizwasser für die Fernwärmeversorgung der Stadt Erfurt zu erzeugen. Der bestehende Rauchgaskanal ist durch den Rauchgaswärme-Übertrager zu ersetzen. Fernheizwasser-Leitungen mit der erforderlichen Rohrbrücke sind zu installieren, um an das bestehende Fernheizwassernetz der SWE Energie GmbH (kurz SWE E) anzubinden. Die Anbindung an das Fernheizwassernetz soll indirekt mit einem Koppelkreis erfolgen, um einen unabhängigen Betrieb von RABA und Fernheizwassernetz zu garantieren. Die notwendigen verfahrenstech
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Generalunternehmer-Leistung für Planung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Rauchgaswärme-Nutzungsanlage an der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis geht mit 60 % in die Wertung der Angebote ein.
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Qualität nach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriterium Qualität gliedert sich in die Unterkriterien "Technische Kriterien und Konzepte" und "Akzeptant des Vertrages". Die Technischen Kriterien und Konzepte gehen mit 30 % und die Akzeptanz des Vertrages geht mit 10 % in die Wertung der Angebote ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis zur Eintragung im Handelsregister mittels aktuellem Auszug
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der Abdeckung des Haftungsrisikos durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen aufweisen muss: o Sach- und Personenschaden: 10 Mio. Euro o Vermögensschaden: 2 Mio. Euro
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Beschreibung von Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, z. B. Arbeitsschutzmanagementsystem entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig, - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, - Selbsterklärung über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB
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Gesamtjahresumsatz
Angabe des Netto-Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 3.000.000,00 € pro Jahr betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm ISO 9001 oder gleichwertig
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren positiven Referenzen der maximal letzten 10 Jahre. Mit den Referenzen müssen folgende Mindestkriterien und Leistungsumfänge erfüllt werden müssen: - Lieferung und Einbau von Abgaswärmetauscher > 1 MW, die im Rauchgasstrom einer thermischen Abfallbehandlungsanlage und den damit besonderen Anforderungen an den Korrosionsschutz genügen. Mindestens eine der beiden Referenzen soll den Einbau in eine Abfallbehandlungs-Bestandsanlage (Nachrüstung) nachweisen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Unternehmensbeschreibung mit folgenden Angaben 1. Angabe zur Gründung 2. Kurze Unternehmensgeschichte 3. aktuelle Geschäftstätigkeit (Kernaufgaben) 4. Angabe der Mitarbeiterzahlen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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EU-gefördertes Vorhaben
ERDF_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 07.03.2026 Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde aufgrund des gesetzlichen Feiertages (Karfreitag) vom 03.04.2026, 10:00 Uhr auf den 07.04.2026, 10:00 Uhr verschoben. aktuell
- 07.03.2026 Original-Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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