AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 20:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24b67891-a5c5-496e-91b8-414eec813d83/

Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losen

Notice-ID: 24b67891-a5c5-496e-91b8-414eec813d83 · Procedure-ID: 2dd5b5b6-7f9e-4339-8194-adf30b54b640

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Ratingen
Veröffentlicht
15.04.2025
Frist (Submission)
16.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden folgende Leistungen: Sammlung und Übergabe von Alttextilien (Los 1) und Übernahme, Sortierung und Verwertung von Alttextilien (Los 2). Die Leistungen in Los 1 werden ab dem 01.10.2025 für einen Zeitraum von zwei Jahren (bis zum 30.09.2027) ausgeschrieben. Die Leistungen in Los 2 werden am dem 01.10.2025 für einen Zeitraum von einem Jahr (bis zum 30.09.2026) mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr ausgeschrieben. --------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).