AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/24ce250b-9603-47ba-9ae4-bc204db0753e) · Abgerufen am 11.08.2026 00:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24ce250b-9603-47ba-9ae4-bc204db0753e/

Z1/Z1` Bauoberleitung

Notice-ID: 24ce250b-9603-47ba-9ae4-bc204db0753e · Procedure-ID: c12df1e5-762f-4ba4-a8a1-ed99be7671ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest, Hannover
Veröffentlicht
18.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Objektbetreuung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 9 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: Erstellung und Fortschreibung des Personaleinsatzplanes Führen von digitalen Bauwerksakten Prüfung von Ausführungsunterlagen Kostenkontrolle Überwachen des Bauzeitenplanes Bearbeiten von Vertragsänderungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).