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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Rahmenvereinbarung Streusalz

Zweckverband Kommunale Dienste Oberland · DE216 · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug
    🏆 Südwestdeutsche Salzwerke AG · Heilbronn
  • Los 2 Vergeben
    Streusalz Sackware a 25kg
    🏆 Südwestdeutsche Salzwerke AG · Heilbronn
Auftragnehmer
  • Südwestdeutsche Salzwerke AG · Heilbronn Großunternehmen
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 08.09.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

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Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Rahmenvereinbarung für Streusalz in zwei Losen: lose Ware und Sackware á 25 kg.
  • Abrufberechtigt sind 86 Mitgliedskommunen des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland.
  • Keine Vorgabe eines bestimmten Abrufverhaltens der Abrufberechtigten möglich.
  • Das Verfahren ist eine offene Ausschreibung für Lieferungen.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen: LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug LOS 2 Streusalz Sackware á 25 kg Abrufberechtigt sind 86 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden.

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📅 Laufzeit endet am 30.09.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Angebotspreis 100 %
    Preis

    Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 813.183 €
Los 2 Streusalz Sackware a 25kg
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 67.172 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Südwestdeutsche Salzwerke AG

    1 Veröffentlichung

    • 10.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 256 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 694.960 €
Median 4.134.201 €
Oberes Quartil 5.552.502 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer EU-3-3-vw-26-294
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort DE216, Bayern
Veröffentlicht 10.09.2026
CPV-Code 34927100
Transportmittel (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1)
Lose 2
Erfüllungsort Bad Tölz
Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Rahmen-Maximum 0 €

Vergabeberatung
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle · Bad Tölz

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Südwestdeutsche Salzwerke AG Großunternehmen
Vertrag 08.09.2026

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 177.949 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Sonstiges mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 2.426 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 11.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Zweckverband Kommunale Dienste Oberland · DE216