AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausstattung einer Büroetage: Lieferung und Montage von Mobiliar
Stammdaten
- Auftraggeber
- FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Frist (Submission)
- 13.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Liefer- und Montageleistungen. Ziel ist die Ausstattung einer Büroetage im 12. Obergeschoss eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main mit den im Leistungsverzeichnis gem. Anlage 1a benannten Gegenständen auf Grundlage eines bereits erstellten Raumkonzepts. Vorliegend ist in Bezug auf die konkreten Büromöbel und Einrichtungsgegenstände im Rahmen des Leistungsverzeichnisses eine Produktvorgabe vorgesehen. Diese Produktvorgaben beruhen auf einem ästhetischen Gesamtkonzept zur Ausstattung einer Büroetage zur Nutzung als Coworking-space durch die Auftraggeberin. Der Einsatz der konkreten Möbel und Einrichtungsgegenstände aus aufeinander abgestimmten Produktfamilien in dem vorgegebenen Farb- und Materialkonzept gewährleistet einen optisch einheitlichen, harmonischen Gesamteindruck. Aus diesem Grund erfolgt eine produktbezogene Ausschreibung mit Produkten der im Leistungsverzeichnis (Anlage 1a) benannten Hersteller. Bei dem Mobiliar sowie den übrigen Einrichtungsgegenständen handelt es sich um neue, nicht gebrauchte Ware, die in der aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Anzahl auf dem Markt erhältlich ist.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 8 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt - Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.