AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 21:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24e25b7f-9bee-45a8-b303-12015b4effce/

Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft für Bundesbauprojekte i.d. Region "Eifel & Wittlich

Notice-ID: 24e25b7f-9bee-45a8-b303-12015b4effce · Procedure-ID: 05acc326-a82d-46ee-b073-f810bc8f94f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Trier
Veröffentlicht
29.09.2025
Frist (Submission)
30.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller Anlehnung an die Leistungsschritte 1 bis 3 nach AHO-Heft Nr. 43

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).