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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Einführung eines ID-basierten Ticketings (IDBT) - Bargeld- und papierloser ÖPNV

Landkreis Günzburg · Günzburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Einführung eines ID-basierten Ticketings (IDBT) - Bargeld- und papierloser ÖPNV im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Mittelschwaben - (VVMBestPreis). Auf der Basis eines EVB-IT-Systemvertrages ist das vollständig funktionierende System einschließlich alles Hardware- und Software-Komponenten sowie der notwendigen Dienstleistung zu errichten.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Auftragsgegenstand ist die Einführung eines ID-basierten Ticketingsystems (IDBT) für den bargeldlosen und papierlosen öffentlichen Nahverkehr im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Mittelschwaben.

Es wird ein vollständig funktionierendes System inklusive aller Hard- und Softwarekomponenten sowie Dienstleistungen auf Basis eines EVB-IT-Systemvertrages gesucht. Die Komplexität und die Notwendigkeit eines EVB-IT-Vertrags deuten auf hohe Anforderungen an die Bieter hin.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärungen zum Bestehen oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unter Verwendung des Formblattes E-9 Mindestanforderungen: Es ist eine Versicherung spätestens ab dem Beginn der Auftragsdurchführung abzuschließen, die mindestens eine Absicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils 3 Millionen Euro gewährleistet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung zu Mittel und Kapazitäten unter Verwendung des Formblattes E-11. Vor dem Hintergrund der beantragten und bewilligten Fördermittel sowie der deshalb einzuhaltenden Durchführungs- und Umsetzungsfristen ist zu erklären, dass der Bewerber über ausreichende Mittel und Kapazitäten verfügen, um die zu vergebende Auftragsleistung innerhalb der der im Rahmenterminplan benannten Projektdurchführungszeit abnahmereif abzuwickeln. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen die geforderten Erklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Eigenerklärung zu den jährlichen Umsätzen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für unter Verwendung des Formblattes E-4 anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2. Zu erklären ist, dass für den Bewerber die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) sowie nach § 22 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) nicht vorliegen. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

  • Qualitätsmanagement

    Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblattes E-1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Eigenerklärung zu Referenzprojekten über Leistungen, die der Art und dem Umfang nach mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Verwendung des Formblattes E-6. Mindestanforderungen: Es werden die folgenden allgemeinen und teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen an die Referenzen vorgegeben. I. Allgemeine Mindestanforderungen an alle Referenzen: 1. Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Referenzen über die Errichtung und den Betrieb eines vergleichbaren Systems (vgl. teilbereichsbezogene Mindestanforderungen) vorgelegt werden. 2. Die Leistungen müssen mit einem Gerät mit integrierten Komponenten realisiert worden sein. 3. Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein. 4. Die Systeme müssen für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig in Betrieb gewesen sein. 5. Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden. 6. Die Referenzen müssen im Zeitraum seit dem 01.01.2017 mit vergleichbaren Leistungen erfolgreich (d.h. inkl. Abnahme durch den Referenzauftraggeber) vom Bewerber erbracht worden sein. II. Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen: Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in mehreren geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z. B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und in einer anderen Referenz elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert. Die beiden nachgenannten Mindestanforderungen müssen aber zumindest in der jeweils genannten Mindestanzahl an Referenzen erfüllt sein: 1. Mobile bargeldlose Ticketautomaten mit cEMV UPOS Terminals zur direkten bargeldlosen und kontaktlosen Bezahlung durch den Fahrgast mittels EMV Bankkarte am mobilen bargeldlosen Ticketautomaten: • Mindestens zwei (2) Referenzen • mit je mind. 150 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) und • mindestens 250 mobilen Ticketautomaten. Hinweis: Lösungen, bei denen neben der EMV Bankkarte ein zusätzliches Medium für den Zahlungsprozess notwendig ist, erfüllen die Anforderung nicht. 2. Elektronisches Einstiegskontrollsystem: • Mindestens eine (1) Referenz • mit mind. 150 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene). Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Eigenerklärung betreffend Referenzen zu IDBT unter Verwendung des Formblattes E-7. Anzugeben sind Referenzprojekte, ggf. auch Pilotprojekte im ÖPNV über Leistungen, die als IDBT-Projekte (EMV open Loop) zu qualifizieren sind. Bei diesen Projekten kann es sich um dieselben Referenzprojekte handeln, die bereits in dem Formblatt E-6 angegeben worden sind. Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001-2015 oder vergleichbar mittels Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes E-8. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Hier ist Folgendes geregelt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 104 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer ICA Traffic GmbH
    Zuschlagswert 1.499.012 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 239.650 €
Median 435.493 €
Oberes Quartil 1.100.443 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 06.03.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 26.001.31
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Landkreis Günzburg
Standort Günzburg, Bayern
Veröffentlicht 03.02.2026
CPV-Codes (2) 72220000 · IT-Dienstleistungen
48217000 · Software
(Was ist das?)
Erfüllungsort Günzburg
Laufzeit 06.05.2026 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.531 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.709 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Günzburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landkreis Günzburg · Günzburg

vergabestelle@landkreis-guenzburg.de
+49 822195149