AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 15.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
79106 Freiburg, 41498 xxxx FR, Universitätsklinikum, Nuklearmedizin, Ersatzneubau, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Generalplanerleistung 79106 Freiburg, Hugstetter Str. 55, Universitätsklinikum: Ersatzneubau Nuklearmedizin Beabsichtigt ist die Beauftragung von Generalplanerleistungen [Gebäudeplanung mit BIM Gesamtkoordination, Freianlagen, Ingenieurbauwerke (Verbau), Tragwerksplanung (Gebäude u. Verbau), Technische Ausrüstung (HKLS, ELT, GA, Förderanlagen, Medientechnik, Medizintechnik, Laborplanung, besondere Ausstattung), Bauphysik, Ingenieurvermessung, Brandschutz, Strahlenschutz, Schadstoffsanierung u. Abbruchplanung, Baulogistik], welche für die Planung und Erstellung eines Ersatzneubaus mit Freianlagen für die Nuklearmedizin die erforderlichen Objektplanungs-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen enthalten. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Nuklearmedizin, die neben der Patientenversorgung einen GMP-Bereich (Radiopharmakaherstellung) mit 2 Zyklotronen beherbergt. Die Bauwerkskosten inkl. Freianlage (KG 300 - 500) belaufen sich auf 86.145.000 Euro brutto. Aufschlüsselung der relevanten Kostengruppen entsprechend DIN 276-1:2018-12: Kostengruppe 300: 37.156.000 Euro brutto Kostengruppe 400: 47.189.000 Euro brutto Kostengruppe 500: 1.800.000 Euro brutto Der Baubeginn ist für 04/2030 geplant.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 31.12.2034
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.