AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/24f4c073-486f-481f-80db-30cd97839737) · Abgerufen am 04.10.2026 03:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24f4c073-486f-481f-80db-30cd97839737/

Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienst-Kfz der sächsischen Polizei der Marke VW, VW Nutzfahrzeuge Audi, Skoda und Seat

Notice-ID: 24f4c073-486f-481f-80db-30cd97839737 · Procedure-ID: 427212c6-2f18-4131-a2fc-fba086d9fba9

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum, Markkleeberg
Veröffentlicht
30.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34330000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Auftragsvolumen (Rahmen)
880.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marke Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat; (Los V2 Dresden)"

Vertragslaufzeit

Beginn
16.04.2025
Ende
15.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VGRDD GmbH NORA Zentrum Dresden
Vertragsabschluss
16.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).