AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 10:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25010170/

Inlinersanierung MWK zw. Bahnhofstraße und Schützenstraße im OT Zöblitz

Notice-ID: 25010170

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Marienberg
Veröffentlicht
19.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Inlinersanierung MWK zw. Bahnhofstraße und Schützenstraße im OT Zöblitz; Vergabenummer: V 22/2026; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Marienberg; Straße, Hausnummer: Markt 1; PLZ: 09496; Ort: Marienberg; Land: Deutschland; Telefon: +49 3735-602-0; Fax: +49 3735-602126; E-Mail: post@marienberg.de; Internet-Adresse: http://www.marienberg.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Inlinersanierung 5. Ausführungsort: PLZ: 09496; Ort: Marienberg OT Zöblitz; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 45232400-6; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Inlinersanierung 110m, DN300, Beton (4 Haltungen, 5 Schächte) 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 04/2026 bis 05/2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 04.03.2026 9. Dokumente: - Kanalsanierung,Kanalreinigung,Kanaluntersuchung

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).