AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 04:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25015602/

Sanitärarbeiten nach DIN 18 381 - Vergabe-Nr.: 2879/2025

Notice-ID: 25015602

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: nadine.bethke@bbr.bund.de
Veröffentlicht
20.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45332200-5 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Blücher-Kaserne, Sakrower Landstraße 100, 14089 Berlin Art und Umfang der Leistung: Sanitärarbeiten nach DIN 18 381 Im dem hier behandelten Bauvorhaben werden zwei Sanitärbereiche neu hergerichtet, Heizungsleitungen getrennt und umverlegt, vier neue Heizkörper montiert, Anschlüsse an vorhanden Rohrleitungen an Stahlrohr Schwarz sowie die dazugehörigen Dämmarbeiten. Die Arbeiten erfolgen nach Baufortschritt 5 Stck. WC Einheiten 3 Stck. WT- Einheiten 2 Stck Urinale 2 Stck Durchlauferhitzer 2 Stck Hygienespülstation 1 Stck Bauwasserversorgung 200 m Edelstahlleitungen DN 15 bis DN 32 mit Dämmung und Form- und Verbindungsstücke 80 m Abwasserleitungen DN 50 DN 100 mit Form- und Verbindungsstücke 1 Stck Anschluss an vorhanden Abwasserleitung DN 150/100 Außen in Grube Ausführungszeitraum: 04.2026 - 18.12.2026 Sanitärarbeiten nach DIN 18 381

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).