Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.