AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 11:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25033144/

Bundesstiftung Baukultur sucht Dienstleister für den Druck der 1. Auflage des Baukulturberichts 2026/27 „Gestalten – Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“

Notice-ID: 25033144

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesstiftung Baukultur
Veröffentlicht
25.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
18 — Bekleidung und Textilien
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Es soll folgende Leistung beauftragt werden: Offset-Druck einer Publikation (jeweils 21 cm x 29,7 cm hoch, Klappenbroschur in Fadenheftung, ca. 180-200 Seiten) in einer Auflage von vsl. 10.000 Stück, Verarbeitung sowie Lieferung an vier Adressen in Berlin, Potsdam bzw. Berliner Umland Der Teilnahmeantrag hat folgende Unterlagen zu beinhalten: Anschreiben mit Interessensbekundung und Angabe, ob die vsl. Einlage bereitgestellter Flyer oder Werbekarten in die Broschüren möglich ist Kurzdarstellung des Unternehmens, das umfasst eine allgemeine Unternehmenspräsentation die Angabe von mindestens zwei Referenzen, vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung zum Nachweis der Eignung die Benennung eines Ansprechpartners inkl. Erreichbarkeit Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag per E-Mail bis spätestens Freitag, 06. März 2026, mit dem Betreff „Teilnahmeantrag Druck Baukulturbericht 2026/27, Name Unternehmen/Dienstleister“ an Leonie Ederer, ederer@bundesstiftung-baukultur.de. Den ausführlichen Text finden Sie im Downloadbereich als PDF-Datei. Druckerzeugnisse, Offset-Druck, Druck, Klappenbroschur

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).