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Aufbau eines Sirenenwarnnetzes in der Stadt Zehdenick

Stadt Zehdenick · Zehdenick · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Aufbau eines Sirenenwarnnetzes in der Stadt Zehdenick
    🏆 Hörmann Warnsysteme GmbH · Stade
Auftragnehmer
  • Hörmann Warnsysteme GmbH · Stade
💶 Zuschlagswert 388.069 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 07.01.2026

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Hörmann Warnsysteme GmbH. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Aufbau eines Sirenenwarnnetzes in der Stadt Zehdenick und Ortsteile

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Aufbau eines Sirenenwarnnetzes in der Stadt Zehdenick
  • Preis

    Bewertet wurde ausschließlich nach Preis, bei Erfüllen der vorgegeben Eignung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Aufbau eines Sirenenwarnnetzes in der Stadt Zehdenick
Hörmann Warnsysteme GmbH 388.069 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Hörmann Warnsysteme GmbH
    Zuschlagswert 388.069 €

    1 Veröffentlichung

    • 08.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 989 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.305.573 €
Median 4.252.100 €
Oberes Quartil 16.023.976 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Zehdenick · Zehdenick

388.069 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 25-ZVS-45-VgV-OV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Zehdenick
Standort Zehdenick, Brandenburg
Veröffentlicht 08.01.2026
CPV-Codes (2) 64216100 · Post- und Telekommunikationsdienste
64216200 · Post- und Telekommunikationsdienste
(Was ist das?)
Angebote 5
starker Wettbewerb (Ø 2,4 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Zehdenick
Laufzeit 12.01.2026 – 31.12.2026
Angebotsspanne 388.069 – 693.439 €

Bieter (1)
Hörmann Warnsysteme GmbH · Stade

Auftragnehmer (?)
Hörmann Warnsysteme GmbH
Vertrag 07.01.2026

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 23.625 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.103 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 34%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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