AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25044214/

Tischler: Innentüren und Innenfensterbänke (AUG11_059330)

Notice-ID: 25044214

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Stammdaten

Auftraggeber
hanova WOHNEN GmbH
Veröffentlicht
26.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45421131 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Tischler: Innentüren und Innenfensterbänke für das Objekt Augustenstraße 11: Wesentlicher Umfang der Leistung: - 62 Innentüren mit Türblättern aus Holz und Stahl-U-Zargen unterschiedlicher Bauart - 7 Stahltüren im Keller - 5 Holzbretter-Türen ohne Zarge im Keller - 49 Innenfensterbänke aus Preß-Formspanplatten in Längen zwischen ca. 1,20m bis 5,25m. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein bestehendes, viergeschossiges Gebäude. Das ehem. Straßenreinigungsdepots wird zu einer Notschlafstelle mit Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose umgenutzt. Hierfür ist die Nachrüstung mit WC-Anlagen, einer Küche mit Gemeinschaftsbereich, einem Security-Raum, sowie einer neuen Aufteilung der benötigten Schlafräume notwendig. Zusätzlich wird das Gebäude mit einem weiteren Geschoss in Holzbauweise aufgestockt, wodurch Schlafplätze geschaffen werden. Das zu sanierende Gebäude ist 4-geschossig und schließt oben mit Flachdächern ab. Das Gebäude ist voll unterkellert. Das Gebäude ist in einer Mischkonstruktion aus Stahlbeton- skelettbau und tragenden Wänden zur Aussteifung erstellt. Die Außenwände bestehen aus Leca-Mauerwerk, die im EG mit Ziegelmauerwerk verblendet wurden und in den oberen Geschossen verputzt sind. Die Decken wurden betoniert. Tischler: Innentüren und Innenfensterbänke (AUG11_059330)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).