AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 00:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25051212/

Umbettungsarbeiten in der Republik Litauen | 2026

Notice-ID: 25051212

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Stammdaten

Auftraggeber
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Veröffentlicht
02.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Es wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. mit Sitz in Niestetal (Deutschland) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Umbettungsarbeiten in der Republik Litauen zu vergeben. Der Vertrag soll ab dem 06.04.2026 beginnen und am 31.12.2026 enden. Damit beträgt die Laufzeit Damit beträgt die Laufzeit 8 Monate und 27 Tage. Wichtigstes Ziel der Ausbettungsarbeiten ist die Schicksalsklärung der geborgenen deutschen Kriegstoten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei der Öffnung der Gräber und Bergung der Gebeine exakte Feststellungen am Grab zu treffen und diese genauestens zu dokumentieren. Dabei sind alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen zu nutzen. Dies schließt lokale und online verfügbare Archive, Zeitzeugen, sowie topographische Besonderheiten mit ein. Bei der Bergung von Kriegstoten ist mit den polnischen Behörden und Einwohnern eng zusammenzuarbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem kostenlosen Informationsblatt, das hier in deutscher Sprache als Download zur Verfügung steht. Die Vergabeunterlagen sind unter der unten aufgeführten URL abrufbar. Wir freuen uns auf Ihr Angebot und Teilnahme Umbettungsarbeiten, Ausbettungsarbeiten, Exhumierungsarbeiten Ausland, Volksbund

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).