AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 03:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25057382/

EFRE EM Nr. 3.5 Rathausstandort; Rathaus-Vorplatz mit Brunnen, barr. Zugang u. Parkplatz Lugau/Erzg.- Los 40 Landschaftsbauarbeiten

Notice-ID: 25057382

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Lugau/Erzgeb.
Veröffentlicht
03.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Stadtverwaltung Lugau/Erzgeb., Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau/Erzgeb., Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 2025-60L-11-40 zu der am 23.01.2026 06:18 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3319621) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "EFRE EM Nr. 3.5 Rathausstandort; Rathaus-Vorplatz mit Brunnen, barr. Zugang u. Parkplatz Lugau/Erzg.- Los 40 Landschaftsbauarbeiten" folgendes bekannt: Das o.g. Vergabeverfahren über die Bauleistungen zu Los 40 Landschaftsbauarbeiten ist aufgehoben, weil folgender schwerwiegender Grund besteht: Alle wertbaren Angebote überschreiten deutlich den geschätzten Auftragswert (>40%). Eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel gem. den vergaberechtlichen Grundsätzen ist damit nicht gewährleistet. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist bei Vergabe des Loses 40 an den preisgünstigsten Bieter nicht gesichert. Im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A liegt damit ein schwerwiegender Grund vor, der die Aufhebung der Ausschreibung begründet. Abbruch/ Rückbau,Entwässerungskanäle,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Entsorgung von Abbruchmaterialien

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).