Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.