Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: In den Vergabeunterlagen ist die Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen (Fbl. 124) enthalten.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Nachweis Fachkraft Garten- u.Landschaftsbau mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung od. Forst-, Gartenbau- od. Agraringenieur, wenn mind. 3 Jahre Erfahrung mit gewerbl. Baumpflanzungen nachgewiesen werden
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der tariflichen Sozialkasse (sofern zutreffend), des Finanzamtes