Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis die Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblattvorgabe in den Verdingungsunterlagen vorzulegen.
Der Bewerber hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach § 6a Nr. 2, Abs. 1.-9. VOB/A nachzuweisen.