AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25088010/

Straßenbau, Instandsetzung der Kreisstraße 8532 im Abschnitt VNK 4747 020 NNK 4747 014 mittels Deckenerneuerung

Notice-ID: 25088010

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Meißen, RKA, SG Recht
Veröffentlicht
10.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach VOB/A Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Landratsamt Meißen, RKA, SG Recht Brauhausstraße 21 01662 Meißen Telefonnummer: +49 3521-7251820 E-Mail: rka.vms@kreis-meissen.de Faxnummer: +49 3521-72588031 Internet: https://www.kreis-meissen.org 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung 3. Auftragsgegenstand: Straßenbau, Instandsetzung der Kreisstraße 8532 im Abschnitt VNK 4747 020 NNK 4747 014 mittels Deckenerneuerung 4. Ort der Ausführung Gebiet der Stadt/Gemeinde 01561 Priestewitz 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Verkehrssicherung; ca. 1.250 m Bankett durchfräsen; ca. 1.250 m Bankett herstellen; ca. 1.000 m² Asphaltbefestigung fräsen bis 5 cm; ca. 460 t Asphaltbinderschicht herstellen; ca. 3.300 m² Asphaltdeckschicht herstellen; ca. 126 m Fugen herstellen; ca. 340 m Randabdichtung; ca. 1.260 m Fahrbahnmarkierung herstellen; ca. 26 St Leitpfosten aufnehmen und neu setzen 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 27.07.2026 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: 15.06.2026 Straßenbau,Brücken/ Tunnel (Bau),Bankett/ Seitenstreifen,Fräsen (Asphalt/ Beton)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).