Präqualifikation / Eignungsnachweise
Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen.
Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen.