AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25099374/

Transparenzbekanntmachung

Notice-ID: 25099374

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Pirna
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung; Vergabenummer: B-61.3/26/04; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Pirna; Straße, Hausnummer: Am Markt 1/2; PLZ: 01796; Ort: Pirna; Land: Deutschland; Telefon: +49 3501556356; E-Mail: stefan.weiss@pirna.de; Internet-Adresse: http://www.pirna.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Umgestaltung ‚Naturraum Sonnenstein‘: Elektroanlagen 5. Ausführungsort: Straße, Hausnummer: Straße der Jugend; PLZ: 01796; Ort: Pirna; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 45311200; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: 10 Mastleuchten einschließlich Inbetriebnahme, 1 Elektroversorgungspoller, Kabelarbeiten 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: bis 04.09.2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 23.03.2026 9. Dokumente: - Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).