Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde , Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gem. § 6 Abs. 3 VOB/A mittels Präqualifikationsnummer bzw. der beigefügten Eigenerklärung Formblatt 124 zur Eignung zu machen.