Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann unter dem Link:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Für nicht präqualifizierte Bieter und Nachunternehmer gilt:
Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die im Formblatt 124 VHB Bund getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: