Präqualifikation / Eignungsnachweise
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eignung (Sachkundenachweis) nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen.
Durch den Bieter ist ein Nachweis für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstätten zu führen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eignung (Sachkundenachweis) nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen.