AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5e3795c5-c501-48f9-adea-6dfb1e9af015/awardnotice?lot=) · Abgerufen am 26.09.2026 13:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25198460/

FLSA Altonaer Straße/Bartelsstr.

Notice-ID: 25198460

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Veröffentlicht
02.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst den Umbau der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) in der Altonaer Straße auf Höhe Bartelsstraße, die Neugestaltung der Einmündungen Bartelsstraße und Vereinsstraße und der Nebenflächen in Teilbereichen der Altonaer Straße sowie eine Deckensanierung. Der Radverkehr stadteinwärts wird zukünftig an der Einmündung in die Bartelsstraße auf die Fahrbahn abgeleitet und auf einem geschützten Radfahrstreifen geführt. Im Bereich des zurückzubauenden Radweges werden neue Baumstandorte realisiert. Die FLSA wird barrierefrei umgebaut und erhält eine Busbevorrechtigung. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Einmündungsbereiche der Bartelsstraße und Vereinsstraße barrierefrei gestaltet. Die Hauptleistungen sind Folgende: ? Rückbau eines Bestandsradweg, ? Herstellung einer Protected Bikelane, ? Deckensanierung, ? Rückbau und Herstellung von Auf- und Ableitungen von baulichen Radwegen, ? barrierefreier Umbau der Querungsstellen an einer FLSA und den angrenzenden Einmündungen, ? Neuanlage einer Grünfläche inkl. drei Baumpflanzungen, ? Markierungsarbeiten FLSA Altonaer Straße/Bartelsstr.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).