AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/251aae86-0f7c-43a2-98e6-5ede0c7fdefe) · Abgerufen am 29.09.2026 10:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/251aae86-0f7c-43a2-98e6-5ede0c7fdefe/

HA MAWV 2025-26 +2

Notice-ID: 251aae86-0f7c-43a2-98e6-5ede0c7fdefe · Procedure-ID: b2e5b2b2-44bc-436a-8710-6a2da74dcfef

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Stammdaten

Auftraggeber
Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH, Königs Wusterhausen
Veröffentlicht
06.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
8.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Herstellung, Erneuerung und Reparatur nicht planbarer Trink- und Schmutzwasserhaus- und/oder -grundstücksanschlüsse an bestehende Leitungssysteme durch Fachfirmen mit Rahmenvereinbarung, Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2027, mit Option auf Verlängerung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (6)
Emil Tepe GmbH & Co. Versorgungstechnik KG · ESO-BAU GmbH & Co. KG · G&R Gebäudetechnik und Rohrleitungsbau GmbH Krausnick · Haase & Pollack Tiefbau GmbH · Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG · TRP Bau GmbH
Vertragsabschluss
05.03.2025
Zuschlagsentscheidung
21.02.2025
Angebotsspanne
88.493 – 96.192 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (6)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).