Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nach § 6 a VOB/A Zusätzliche Nachweise der Eignung wie folgt: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft - Eintragung des Firmen-/ Wohnsitzes in der Handwerksrolle, im Berufsregister oder im Register der IHK - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes entsprechend des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung - Nachweis über die technische Ausrüstung, das technische Personal und Leitung - Nachweis des AN über die Höhe des Auftragswertes der im eigenen Betrieb erbracht wird (min. 50%)