Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis zur Eignung kann ganz oder teilweise durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Erbringung von Einzelnachweisen geführt werden.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genügt die Abgabe von Eigenerklärungen zur Eignung (Abgabe des ausgefüllten Formblattes 124).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen, zu § 6a Abs. 2 Nr. 2 und 3 VOB/A von jedem Mitglied, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch das Mitglied ausgeführt werden soll.