Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder glw. nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erbracht werden.
Nachweis GS Kanalbau AK2 oder glw. Fremdüberwachung
Nachweis GS Kanalbau AK3 oder glw. Fremdüberwachung
Nachweis der DVGW-Zulassung mindestens Gruppe GW301
Mindestqualifikation der verantw. Fachaufsicht nach GW 321 für das Spülbohrverfahren