Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen
Nachweis Gütezeichen Kanalbau nach RAL-GZ 961 AK 2 oder ersatzweise Gütezeichen Kanalbau nach RAL-GZ 961 AK 3 und Vorlage einer Verpflichtung zur Bereitschaft einer Fremdüberwachung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle im Auftragsfall, in Anlehnung an die RAL Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 für die Beurteilungsgruppe AK 2 und mind. 3 Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die der AK 2 entsprechen
Nachweis DVGW Zulassung W 3 pe