AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausbau des Radweges -Neinstedter Feldweg- - Bauleistungen, Ersatzpflanzungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung Markt 1 06484 Quedlinburg Telefon: +49 3946-905754 Fax: +49 3946-9059754 E-Mail: vergabestelle@quedlinburg.de Internet: https://www.quedlinburg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 3.2-1/26 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 06484 Quedlinburg f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Bauleistungen, Ersatzpflanzungen Umfang der Leistung: Die Welterbestadt Quedlinburg und die Stadt Thale beabsichtigen unter der Federführung der WES Quedlinburg den Ausbau des Radweges "Neinstedter Feldweg" zwischen der Welterbestadt Quedlinburg und der Stadt Thale, OT Neinstedt. Der geplante Radweg wird auf der gesamten Ausbaulänge von ca. 2.500 m mit einer Breite von 3,00 m in Betonbauweise ausgebildet. Die Trasse des neuen Radweges richtet sich auf der gesamten Länge nach der vorhandenen Wegebefestigung. Die Gradiente des neuen Radweges wird durch den Hocheinbau der Schottertragschicht und der Betondecke angehoben, um den Bodenaushub zu minimieren und den vorhandenen Schotterunterbau zu nutzen. Aufgrund der gleichzeitigen Nutzung des Radweges durch landwirtschaftlichen Verkehr wird die gemäß RSTO 12, Tafel 6 Zeile 2 für Radwege ausreichende Betondicke von 12 cm auf 14 cm gemäß den Richtlinien für den ländlichen Wegebau DWA-A 904, Bild 8.3a (mittlere Beanspruchung) erhöht. Aufgrund der fast ausschließlich vorliegenden F3-Böden wird eine Dicke des frostsicheren Oberbaus gemäß DWA von 44 cm gewählt. Des Weiteren ist mit einer Befahrung durch Fahrzeuge des Unterhaltungsdienstes zu rechnen, was eine Tragfähigkeit auf der Schottertragschicht von EV2 >= 100 MN/m2 erfordert. Entlang des neuen Radweges wird beidseitig ein jeweils 50 cm breites Bankett aus Schottermaterial B2 angelegt, so dass sich die Gesamtbreite des Radweges auf 4,00 m erhöht. An die Bankette wird die vorhandene Böschung angeglichen. Die vorhandenen Ackerzufahrten und Feldüberfahrten werden im Baubereich ebenfalls mit einer 14 cm dicken Betondecke auf der vorhandenen Breite und der Tiefe des öffentlichen Flurstückes ausgebaut. Entlang des neuen Radweges werden 2 Versickerungsmulden (von Bau-km 0+000 bis 0+400 bauseits rechts und von Bau-km 1+200 bis 2+500 bauseits links) angelegt, um das anfallende Niederschlagswasser des Radweges aufnehmen. Im Zuge der Baumaßnahme soll eine Kompensation für die Mehrversiegelung außerhalb des Baufeldes im Hüttenweg am westlichen Ortsrand von Quedlinburg durch die Pflanzung einer Baum-/Strauchhecke nach bestimmtem Pflanzschema des AG erfolgen. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 03.08.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27.11.2026 weitere Fristen: Das Bauende für die Ausführung des Radweges ist der 30.10.2026. Das Bauende der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der 27.11.2026. j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d67de97ec-16290ccba9428b95 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 28.04.2026 um: 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 24.07.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Aufgrund der ausschließlich elektronischen Angebotsabgabe sind keine Teilnehmer bei der Submission zugelassen. Gem. § 14 (6) S. 1 VOB/A wird jedem Bieter der Name und die Anschrift der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen sowie die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote unverzüglich nach der Submission elektronisch zur Verfügung gestellt. t) geforderte Sicherheiten siehe Formblatt 214 "Besondere Vertragsbedingungen" Seite 2 die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung betägt 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Es gilt die VOB in der jeweils gültigen Fassung. 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B (Verlängerung auf 60 Tage) 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (Frist für die Schlusszahlung) v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der Nachweis der Eignung kann auch mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot sind folgende Nachweise weiterhin einzureichen: bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis (Formblatt 233) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und Namen der/des Nachunternehmer/s Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) Eigenerklärung - Tariftreue_Mindeststundenentgelt und Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA auch vom Nachunternehmer bzw. der Bietergemeinschaft Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter und dessen Nachunternehmer und/oder Bietergemeinschaft weiterhin folgende Nachweise vorzulegen: Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall einzureichen Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" des Nachunternehmers bzw. der Bietergemeinschaft mit den darin benannten Nachweisen Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Hinweis: 1. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden im zulässigen Rahmen nachgefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip gem. § 8 TVergG LSA Anwendung findet. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 3 bis 10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der schriftlichen Aufforderung eingeräumt. Auf Antrag beim Auftraggeber kann eine Fristverlängerung erfolgen. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und es erfolgt eine entsprechende Verständigung des zweitplatzierten Bieters. 2. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. 3. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12 Monate sein. 4. Der Auftraggeber wird bei einem Auftragswert oberhalb von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben 1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.eVergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dieser Vergabeplattform, über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 2. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 3. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. 4. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er dieses unverzüglich der Vergabestelle vor Angebotsöffnung mitzuteilen. 5. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. Fußwege/ Radwege,Landschaftsbau/ Außenanlagen