Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Bestätigung zur Einhaltung des Mindestlohns (Formblatt)