Sicherheiten / Bürgschaften
Bei Auftragssumme > 250 T€ Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme einschließlich der Nachträge und Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge. Es werden nur Bürgschaften eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts angenommen.