Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte ist von allen Bietern/Bewerbern sowie deren Nachunternehmern mit Angebotsabgabe einzureichen.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung ist mit Angebotsabgabe das Formblatt 124-GS Eignungserklärung 2026 für nicht präqualifizierte Unternehmen vom Bieter, allen Nachunternehmern und ggf. Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Alternativ kann der Nachweis durch Präqualifizierung erfolgen.