AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25244222/

Sanierung der Heinrich-von-Kleist-Oberschule in 09350 Lichtenstein/Sa. - Sanierung der Fassade - Los 3.002 Fassadenarbeiten

Notice-ID: 25244222

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Veröffentlicht
17.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.; Straße, Hausnummer: Badergasse 17; Postleitzahl: 09350; Ort: Lichtenstein/Sa.; Land: DE; Telefon: +49 3720461158; Fax: +49 3720461362; Internet-Adresse: www.lichtenstein-sachsen.de; Postfach: 1131; E-Mail: n.soward@lichtenstein-sachsen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Bauvertrag nach VOB/B e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Heinrich-von-Kleist-Oberschule; Straße, Hausnummer: Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6; Postleitzahl: 09350; Ort: Lichtenstein/Sa.; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Die Sanierung der Fassade der Heinrich-von-Kleist-Oberschule erfolgt im Zuge des 9. Bauabschnitts. Die auszuschreibende Bauleistung beinhaltet Fassadenarbeiten. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 08.06.2026, Ende: 31.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem vollständig ausgefüllten Hauptangebot zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367108/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 05.05.2026, 10:45 Uhr; Bindefrist: 29.05.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 05.05.2026, 11:15 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Zimmer 705, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa.; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten t) Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen, §16 VOB/B v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierung oder Formular 179 der Ausschreibungsunterlagen (Umsatz, Arbeitskräfte, Referenzen, Bescheinigungen etc.) x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Landratsamt; Bereich/Abteilung: Amt für Kommunalaufsicht; Straße, Hausnummer: Postfach 10 01 76; Postleitzahl: 08067; Ort: Zwickau; Land: DE; Internet-Adresse: Altchemnitzer Straße 41 Baustelleneinrichtungen/ Baustellensicherung/ Bauzäune,Putz,Fassadenreinigung/ Gebäudeaußenreinigung,Fassadensanierung/ Vollwärmeschutz

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).