AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 20:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25273522/

Bereitstellung IoTree Instanz (LoRaWAN) für Trinkwasser- und Fernwärmezähler

Notice-ID: 25273522

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH
Veröffentlicht
24.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Bereitstellung IoTree Instanz (LoRaWAN) für Trinkwasser- und Fernwärmezähler 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; PLZ: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: Deutschland; Telefon: +49 349438161; E-Mail: doreen.knorr@swb-w.de 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - UVgO; Vergabenummer: 2026_03_30 VG000011 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 72227000-2; Art und Umfang der Leistung: Einführung einer IoTree-Plattform LoRaWAN für die Fernauslesung von Zählern im Bereich des Trinkwassers und der Fernwärme zu Abrechnungszwecke, Steuerung und Überwachung des Versorgungsnetzes der Zähler 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; PLZ: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 01.05.2026 - 31.12.2030 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: PHYSEC GmbH; Straße, Hausnummer: Suttner-Nobel-Allee 7; PLZ: 44803; Ort: Bochum; Land: Deutschland 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 27.10.2026 Software,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).