Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesonderts Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Weitere Eignungsnachweise: Formblatt 221 bzw. 222 (Vorlage ggf. mit dem Angebot), Formblatt 223 (Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle), Vorlage der Urkalkulation bei Beauftragung.