AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 15:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25305468/

Kommunale Wärmeplanung für die Kommunen Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf

Notice-ID: 25305468

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb.
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb.; Straße, Hausnummer: Poststraße 1; Postleitzahl: 09387; Ort: Jahnsdorf; Land: Deutschland; E-Mail: kwp@jahnsdorf-erzgeb.de; Telefonnummer: +49 371-2718237; Fax: +49 371-2718222; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für den Konvoi der Gemeinden Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf. Die genannten Kommunen beabsichtigen aufgrund der räumlichen Nähe, ähnlicher Infrastruktur und bereits vorhandener Zusammenarbeit die KWP gemeinsam zu erstellen. Die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. übernimmt im Konvoi die Ausschreibung, Beauftragung und Koordination des Dienstleisters zur Erstellung der KWP und verrechnet die anfallenden Kosten auf Basis abgeschlossener Vereinbarungen mit den anderen Kommunen. Für jede der drei Kommunen ist eine separate Wärmeplanung zu erstellen. Gleichzeitig sind Synergien über die Gebietsgrenzen dieser hinweg zu nutzen, um zum einen den Prozess der Wärmeplanung finanziell günstiger zu gestalten und zum anderen den Gesamtkontext der Region bestmöglich zu berücksichtigen. Die Wärmeplanungen sollen alle gesetzlich vorgesehenen Inhalte umfassen und als strategisches Instrument dienen, um die zukünftige Ausgestaltung der lokalen und ggf. interkommunalen Wärmeversorgung strukturiert und nachhaltig zu gestalten. Es ist insbesondere der vorhandene, regionalen Bestand und die zukünftige demografische Entwicklung bei der Erstellung zu berücksichtigen.; Orte der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung 1: Postleitzahl: 09387; Ort: Jahnsdorf; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 2: Postleitzahl: 09221; Ort: Neukirchen/Erzgeb.; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 3: Postleitzahl: 09366; Ort: Niederdorf; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2026; Ende: 31.01.2028 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 01.06.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 10.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Gemäß VOL/B l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Siehe Vergabeunterlagen m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik)

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).