Präqualifikation / Eignungsnachweise
Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung beim PQ- Verein erfolgen.
Für nicht präqualifizierte Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden