Sicherheiten / Bürgschaften
Der Bewerber hat im Fall der Zuschlagserteilung vor Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbedingten Bürgschaft einer deutschen Bank in Höhe der zwölffachen Bruttomonatspacht/des erwarteten Pachtzinses für ein Jahr zu erbringen.